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Mai '08

Mobile Opferberatung disqualifiziert sich selbst

Dem Grunde nach war die Schaffung einer mobilen Opferberatung sicher eine gute Idee, obwohl schon deren politische Einseitigkeit zumindest bedenklich war. Im Zusammenhang mit dem Halberstädter Theaterverfahren vor dem erweiterten Schöffengericht des Amtsgerichts Halberstadt in den Räumen des Landgerichts Magdeburg hat sich aber die mobile Opferberatung Magdeburg/Halberstadt insbesondere vertreten durch ihre Projektleiterin Frau Kleffner dermaßen ins Abseits manövriert, dass der verständige Bürger und Steuerzahler eigentlich nur noch darauf bestehen kann, dieser Einrichtung sofort und konsequent sämtliche öffentlichen Mittel zu streichen, denn es kann nicht angehen, dass Unfähigkeit und Beleidigung der Justiz auf Staatskosten finanziert werden.

Dieser Eintrag wurde verfasst am Mittwoch, 28. Mai 2008 um 06:29 und in der Kategorie Allgemeines und Sonstiges, Politik abgelegt. Antworten auf diesen Beitrag kannst du mit dem RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst außerdem einen Kommentar abgeben oder einen Trackback von deinem Blog senden.

2 Kommentare »

2 Kommentare zu “Mobile Opferberatung disqualifiziert sich selbst”

  1. IdrawESCAPEplans meint:

    zu diesem beitrag kann ich nur sagen: zum glück sind emotionen und freie meinungsäußerung nicht verboten …

  2. so siehts aus meint:

    Wer die Schließung der Mobilen Opferberatung fordert, sollte sich eingehender mit dem Problem Rechtsextremismus in Sachsen-Anhalt und den strukturellen Hindernissen für Antirassistische Arbeit befassen.

    Bei der Vielzahl rassistischer Übergriffe ist die mobile Opferberatung nicht nur “eine gute Idee” sondern zwingend notwendig, da Opfer rechter Gewalt oft allein gelassen werden.

    Es wundert mich nicht das sich die MOB unter den derzeitigen Bedingungen in Sachsen-Anhalt gegenüber der Justiz positioniert.

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