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Mi
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Feb '09

Info der VIER STRAFVERTEIDIGER zu Zuhälterei und Prostitution

Die “VIER STRAFRVERTEIDIGER“, die Rechtsanwälte Kerstin Rueber aus Koblenz, Bernd Eickelberg aus Braunschweig, Carsten Hoenig aus Berlin und Werner Siebers aus Braunschweig, sämtlichst auch Vorstandsmitglieder der Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V., informieren sporadisch über strafrechtliche Themen, die auch den Nichtjuristen interessieren dürften.

In einem aktuellen Beitrag wird verdeutlicht, dass der Eindruck, der oft vermittelt werden soll, nämlich, dass es sich bei Betreibern von Etablissements, in denen der Prostitution nachgegangen wird, fast ausnahmslos um Straftäter handelt, falsch ist und dass es durchaus möglich ist, solche Betriebe zu führen, ohne sich sogleich als “Zuhälter” abstempeln lassen zu müssen.

Dieser Eintrag wurde verfasst am Mittwoch, 25. Februar 2009 um 06:45 und in der Kategorie Allgemeines und Sonstiges, Politik, Freizeit und Events, Leben und Wohnen, Wirtschaft und Arbeit, Privates und persönliches, News abgelegt. Antworten auf diesen Beitrag kannst du mit dem RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst außerdem einen Kommentar abgeben oder einen Trackback von deinem Blog senden.

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