Magdeburg-Blog: Das Weblog von Magdeburgern für Magdeburger

Themen anzeigen:

Februar 2008
M D M D F S S
« Jan   Mrz »
 123
45678910
11121314151617
18192021222324
2526272829  

Autoren gesucht - jetzt mitbloggen über deine Stadt!

So
17
Feb '08

Der Harzanwalt aus Quedlinburg freut sich für Herrn Zumwinkel

Kaum ist mal wieder ein Top-Manager bei einer Unregelmäßigkeit erwischt worden, schon kommen die klebrigen Exemplare aus allen Ecken gekrochen, die alles wieder schönreden wollen.

Es werde der Eindruck erweckt, als seien alle Manager überbezahlt und hinterzögen Steuern, kritisierte der Ex-Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) Hans-Olaf Henkel. Dabei handle es sich um einen „wirklichen Ausnahmefall“. Verteidigt wurde der Post-Chef auch von dem Südtiroler Bergsteiger Reinhold Messner, der mit ihm zusammen einige Alpengipfel erklettert hat. „Zumwinkel war einer der genialsten Manager, den die deutsche Wirtschaft jemals hatte“, so Messner.

Quelle: maerkischeallgemeine.de

Auch der Harzanwalt ist begeistert, dass Herr Zumwinkel ein guter Bergsteiger und schon deshalb zwingend ein guter Mensch ist.

Mi
13
Feb '08

“Thor Steinar” nicht verboten

In zwei am 12.02.2008 verkündeten Entscheidungen hat der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden die Revisionen der Staatsanwaltschaft als erfolglos verworfen.

In beiden Fällen hatten die Angeklagten in der Öffentlichkeit Bekleidung der Marke »Thor Steinar« mit aufgenähtem Firmenlogo, in deren Mitte sich in nationalsozialistischer Zeit verwendete Runenzeichen befanden, getragen und waren deshalb von der Staatsanwaltschaft wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angeklagt. Die Amtsgerichte Dresden und Leipzig hatten die Angeklagten aus rechtlichen Gründen freigesprochen, weil die Runenzeichen im Firmenemblem weder im Original noch in einer diesem zum Verwechseln ähnlichen Form verwendet worden seien.
Gegen beide Urteile hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

Der 3. Strafsenat hat in den Strafverhandlungen im Einzelnen ausgeführt, die verwendeten Runenzeichen wiesen zwar einen strafrechtlich relevanten Bezug zu verfassungswidrigen Organisationen auf. Der Name der Bekleidungsmarke »Thor Steinar« sei an den Namen des SS-Obergruppenführers und Generals der Waffen-SS Felix Martin Julius Steiner angelehnt. Auch ließen die in der Mitte des Firmenemblems verwendeten Runenzeichen sich als Tyr-Rune und als Gibor-Rune (auch bezeichnet als Eib-Rune bzw. als �Wolfsangel�) ausmachen. Die Tyr-Rune wurde, so der Senat, von der 32. SS-Freiwilligen-Grenadier-Division »30. Januar«, die »Wolfsangel« von der 34. SS-Freiwilligendivision »Landstorm Nederland« als Kennzeichen benutzt. Zudem war die Wolfsangel Kennzeichen der »Adjutanten« des »Deutschen Jungvolks«, einer Jugendorganisation der Hitlerjugend für Jungen zwischen 10 und 18 Jahren sowie Erkennungszeichen der Hitlerjugend. Zwar hielt der 3. Strafsenat die vorhandenen Farbabweichungen zwischen den verwendeten Runenzeichen und den Originalrunen für nicht erheblich, hob aber hervor, dass hier die Verbindung mehrerer Runen zu einem Zeichen den Straftatbestand des § 86a StGB nicht erfülle, weil kein verbotenes Kennzeichen besonders hervorsteche oder dominiere. Nach geltender Rechtslage sei das verwendete (zusammengesetzte) Kennzeichen straffrei, weil die Verbindung der Runen hier so gestaltet wurde, dass ein Phantasiekennzeichen entstanden sei, weshalb eine Verwechslungsgefahr im Sinne des § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB ausscheide. Der Senat wies abschließend darauf hin, dass er sich mit seiner Entscheidung in Übereinstimmung mit Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte, so des Oberlandesgerichts Braunschweig, des Brandenburgischen Oberlandesgerichts sowie des Kammergerichts Berlin, befinde.

OLG Dresden, Urteile vom 12.02.2008, Az.: 3 Ss 89/06 und 3 Ss 375/06

Di
5
Feb '08

Schießerei in Magdeburger-Innenstadt


Fr
1
Feb '08

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Quedlinburg

Die Rechtsanwälte Siebers und Dieler aus Braunschweig und Glaser und Schaumberg aus Halberstadt eröffnen eine gemeinsame Zweigniederlassung in Quedlinburg. Insbesondere im Strafrecht und bei der Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten sicher eine Bereicherung im Harzkreis und darüber hinaus.

Kein Alkohol mehr am Hasselbachplatz

Seit Freitagabend darf auf dem Hasselbachplatz bis zum 31. März in der Zeit von 18.00 bis 6.00 Uhr außerhalb von Kneipen kein Alkohol mehr getrunken werden. Bei wiederholten Verstößen gegen das Verbot drohen angeblich Zwangsgelder bis 2000 Euro. Hoffentlich hilft es.