Wie so oft fand die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Magdeburg eine auch für den Nichtjuristen verständliche Entscheidung in einem Verfahren gegen eine junge Frau, die wegen dreifachen Mordversuches angeklagt war. 4 Jahre und neun Monate waren sicher angemessen, um die Schuld zu sühnen. Leider hat eine Nebenklägerin nicht auf Rechtsmittel verzichtet, man kann nur hoffen, dass der BGH sich nicht mit diesem gerechten Urteil befassen muss.
Dieser Eintrag wurde verfasst am Mittwoch, 18. Juli 2007 um 18:20 und in der Kategorie News abgelegt. Antworten auf diesen Beitrag kannst du mit dem RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst außerdem einen Kommentar abgeben oder einen Trackback von deinem Blog senden.



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